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§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

  1. Die Stitchy GmbH & Co.KG liefert ausschließlich auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an Unternehmer.
  2. Dies gilt auch für alle künftigen, insbesondere mündlichen Bestellungen, ohne dass nochmals ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen werden muss. Abweichenden Einkaufsbedingungen von Ihnen wird hiermit widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung Vertragsinhalt. Mündliche Zusagen und/oder sonstige schriftliche Zusätze auf den Angeboten bedürfen, um wirksam zu sein, der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
  3. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen unsere Lieferung durchführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  4. Falls Sie den Auftrag nach Auftragserteilung stornieren, sind wir berechtigt, Ihnen gegenüber einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 30% des Nettoverkaufswertes gegenüber Ihnen geltend zu machen. Im Falle von partiellen Auftragsstornierungen bezieht sich dieser Schadensanspruch auf die stornierte Teilmenge. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
  5. Vertreter, Handlungsgehilfen oder sonstige von uns Beauftragte haben keine Abschlussvollmacht. Dies gilt insbesondere für Zahlungsziele und Skontoregelungen, Liefertermine und Rabatte. Diese müssen in jedem Fall durch uns schriftlich bestätigt werden.
  6. Angaben von uns zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Materialien durch gleichwertige Materialien sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  7. Die Stitchy GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihren abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Sie haben auf Verlangen von uns diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 2 Lieferungen und Liefertermine

  1. Bestellte Ware wird durch Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur geliefert (Gefahrübergang). Erfüllungsort für alle Lieferungen ist daher Aschaffenburg. Die Auswahl des Frachtführers oder Spediteurs bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr von Ihnen. Es wird entweder unfrei oder gegen Berechnung der ausgelegten Porto- bzw. Frachtkosten geliefert.
  2. Die Lieferung wird von uns nicht versichert. Nur auf ausdrücklichen und von uns schriftlich bestätigten Wunsch von Ihnen werden wir auf Ihre Kosten die Lieferung gegen Diebstahl, und/oder Bruch-, und/oder Transport-, und/oder Feuer- und/oder Wasserschäden und/oder sonstige versicherbare Risiken versichern.
  3. Teillieferungen sind zulässig. Die gleichzeitige Lieferung einzelner Modelle erfolgt aufgrund ausdrücklicher diesbezüglicher schriftlicher Zusicherung. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.
  4. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  5. Zwischen dem Käufer und der Stitchy GmbH & Co.KG besteht Einvernehmen darüber, dass Lieferfristen keine festen Fristen sind, sondern nur als annähernd zu verstehen sind. Überschreitet die Stitchy GmbH & Co.KG diese ungefähre Frist, so besteht Einvernehmen zwischen den Parteien, dass die Stitchy GmbH & Co.KG berechtigt ist, binnen 12 Tagen -nach Ablauf der ungefähren Lieferfrist- die Ware zu liefern.
  6. Zwischen dem Käufer und der Stitchy GmbH & Co.KG besteht ferner Einigkeit, dass nach Ablauf der vorerwähnten 12 Tage der Käufer erst dann zu einem Rücktritt von dem Vertrag berechtigt ist, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachlieferungsfrist gesetzt hat und wir bis zum Ablauf dieser angemessenen Frist nicht geliefert haben.
  7. Die Stitchy GmbH & Co.KG kann – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug von Ihnen – eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, wenn Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommen.
  8. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse der Stitchy GmbH & Co.KG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, können Sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
  9. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von uns auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 5 unserer allgemeinen Vertragsbedingungen beschränkt.
  10. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, u.a. den Versand übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir Ihnen dies angezeigt haben.
  11. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Stitchy GmbH & Co.KG.
  12. Etwaige Lagerkosten nach Gefahrübergang tragen Sie. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

§ 3 Zahlungen

  1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, per Vorkasse durch Vorab-Überweisung oder per Lastschrifteinzug. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
  2. Zahlung gegen Rechnung: Die Rechnungen des Verkäufers sind spätestens 30 Tage nach Abrechnungsdatum ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 4% Skonto (falls nicht anders vereinbart). Als Zahlungstag gilt bei Überweisung die Gutschrift auf der Bank des Verkäufers, bei Scheckzahlung die unwiderrufliche Wertstellung des Scheckbetrages auf dem Konto des Verkäufers. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Etwaige Wechseldiskont- und Einlösungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Skontoabzug ist unzulässig, wenn bei Zahlung der Käufer mit der Begleichung älterer Forderungen aus anderen Lieferungen in Verzug ist.
  3. Bei Überschreitung des 30-tägigen Zahlungszieles durch den Käufer, auch bei nur einer von mehreren Rechnungen, werden sämtliche andere Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Ihnen ab Eintritt dieses Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB in Rechnung zu stellen. Ein uns weiter entstandener Schaden bleibt hiervon unberührt.
  4. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit etwaigen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese rechtskräftig festgestellt oder schriftlich von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann von Ihnen geltend gemacht werden, wenn Ihr Anspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis und der gleichen Lieferung beruht.
  5. Zahlung per Vorkasse: Bei der Zahlungsart Vorkasse nennen wir dem Käufer die Bankverbindung in der VORKASSE-Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die bestellte Ware bleibt bis zum Eingang der Zahlung, jedoch max. 21 Tage nach Rechnungsdatum für den Käufer reserviert. Erfolgt bei Vorkasse kein Zahlungseingang innerhalb von maximal 21 Tagen, sind wir berechtigt, den Auftrag zu stornieren und Ihnen Schadensersatz in Höhe von 30% des Netto-Warenwertes in Rechnung zu stellen.
  6. Schadensersatzpflicht von Ihnen bei nicht ausgelieferter Ware auf Grund von Zahlungsverzug: Kommen Sie mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug sind wir berechtigt, die noch nicht ausgelieferte Ware anderweitig zu verkaufen und Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoverkaufspreises zu verlangen. Ein uns weiter entstandener Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt, dies gilt auch für die weitere Geltendmachung der uns entstandenen Vorfrachtkosten und Frachtkosten.
  7. Unsere Vertreter und Handlungsgehilfen sind nicht zum Inkasso o.ä. bevollmächtigt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Bevollmächtigung vor. Zahlungen, die ohne schriftliche Bevollmächtigung von uns an unsere Vertreter und Handlungsgehilfen von Ihnen vorgenommen werden, wirken uns gegenüber nicht schuldbefreiend.
  8. In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
    • Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tagen ab Versand der Ware. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier .
    • Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 EUR) oder unter den sonst in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier .
    • Sofortüberweisung: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
    • Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie hier .
    • Kreditkarte (Visa/Mastercard): Verfügbar in Deutschland. Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware oder Tickets / Verfügbarkeit des Services oder im Falle eines Abonnements entsprechend der kommunizierten Zeiten.

    Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Weitere Informationen und Klarnas Nutzerbedingungen finden Sie hier . Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier . Ihre personenbezogenen Daten werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen  behandelt.

§ 4 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
  2. Die gelieferten Artikel sind unverzüglich nach Ablieferung an Sie oder an den von Ihnen bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich gegenüber uns die Mängel rügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für Sie bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war. Auf Verlangen von uns ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Artikel sind wir nach einer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Eine weitergehende Haftung von uns besteht nicht, ausgenommen der Haftung von uns gem. § 5 dieser Bedingungen.
  4. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, können Sie unter den in § 5 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  5. Bei Mängeln von Artikelbestandteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl die Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung von Ihnen geltend machen oder an Sie abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Stitchy GmbH & Co.KG bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche von Ihnen gegenüber uns gehemmt.
  6. Die Gewährleistung durch uns entfällt, wenn Sie ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand geändert oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  7. Eine im Einzelfall mit Ihnen vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
  8. Handelsübliche oder geringe, technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausstattung, Ausrüstung, Passform oder des Designs, sowie geringe modische Veränderungen können von Ihnen nicht beanstandet werden und stellen keinen Mangel dar. Zudem behalten wir uns vor, Änderungen die zur Qualitätsverbesserung dienen, abweichend zum Verkaufsmuster jederzeit vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung und die Stoffzusammensetzung.

§ 5 Haftung der Stitchy GmbH & Co.KG

  1. Die Haftung der Stitchy GmbH & Co.KG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.
  2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die Ihnen die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal oder den Schutz von Ihrem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von uns für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von € 2.000.000,- (in Worten: zwei Millionen Euro) je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns.
  6. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig geworden sind und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  7. Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung von uns wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Stitchy GmbH & Co.KG gegenüber Ihnen aus der zwischen uns bestehenden Lieferbeziehung über entsprechende Artikel einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis.
  2. Die von uns an Sie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von uns. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
  3. Sie verwahren die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
  4. Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  5. Wird die Vorbehaltsware von Ihnen verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Stitchy GmbH & Co.KG als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, übertragen Sie bereits Ihr künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, Ihnen anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
  6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen Sie mit dem Recht des jederzeitigen Widerrufs, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
  7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, werden Sie den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür für Sie gegenüber uns.
  8. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach Ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
  9. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 7 Schutzrechte

  1. Die Stitchy GmbH & Co.KG steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
  2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder Ihnen durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, sind Sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche von Ihnen unterliegen den Beschränkungen des § 5 dieser allgemeinen Vertragsbedingungen.
  3. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Artikel anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl die Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung von Ihnen geltend machen oder an Sie abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 8 Vertriebsbedingungen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferte Ware nur in den Räumlichkeiten und unter der Anschrift, welche auf dem Auftrag angegeben ist, am dessen Abnehmer zu veräußern. Die Weitergabe von Waren an Wiederverkäufer ist untersagt. Sie haften uns gegenüber für jeden Schaden, der uns daraus entstehen kann, dass durch unzulässige Weitergabe von Waren an Dritte die Stitchy GmbH & Co.KG möglicherweise aufgrund von Exklusivitätsgründen oder Ähnlichem ersatzpflichtig gemacht wird.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, für jeden Fall eines Verstoßes gegen die se vorerwähnten Vertriebsbedingungen (§ 8 Ziff.1) an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

§ 10 Sonstiges

  1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien ist Mainz.
  2. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Für Kaufverträge mit ausländischen Käufern behält sich der Verkäufer vor auch das Wohnsitzgericht des ausländischen Käufers anzurufen und das dort geltende Recht zugrunde zu legen.
  3. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Mainz, sofern eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.
  4. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden Bestimmungen der Einheitsbedingungen der Deutschen Bekleidungsindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Parteiwillens.